Unsere FAQ
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN AN EINEN KFZ GUTACHTER
Bei einem unverschuldeten Unfallschaden haben Sie keine Kosten. Die gegnerische Versicherung muss den gesamten finanziellen Aufwand übernehmen – und Sie müssen auch nicht in Vorkasse treten oder brauchen eine Rechtsschutzversicherung: weder für ein Unfallgutachten, noch für einen Anwalt für Verkehrsrecht, der bei einem unverschuldeten Autounfall die Schadenabwicklung immer begleiten sollte. Die Kosten werden von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Bei einem Unfall ohne Personenschaden muss die Polizei nicht gerufen werden – das ist aber meist ratsam. Tauschen Sie noch vor Ort alle wichtigen Kontakt- und Versicherungsdaten mit dem Unfallgegner aus. Dann können Sie sich direkt mit uns in Verbindung setzen – auch wenn die Schuldfrage noch ungeklärt ist, sind wir für Sie da. Die komplette Schadenaufnahme müssen Sie nicht vor Ort machen. Wir senden Ihnen dafür gerne kostenlos ein Schadenformular zum Ausfüllen nach einem Autounfall per E-Mail oder per Post zu.
Ja, Sie können einen Unfallgutachter Ihrer Wahl auswählen, wenn Sie einen unverschuldeten Unfall hatten. Sie haben das Recht auf einen KFZ-Sachverständigen und einen Rechtsanwalt. Diese müssen von der Versicherung Ihres Unfallgegners bezahlt werden.
Wenn Sie einen unverschuldeten Unfall hatten, ist es wichtig das wir Ihnen beiseite stehen, der für Sie den Schaden reguliert. Ein KFZ-Gutachter kennt die Rechte und kann genau berechnen, wieviel der entstandene Schaden kostet und wie hoch der Restwert Ihres Autos ist.
Ob Sie nach einem Unfall einen Fachanwalt für das Verkehrsrecht benötigen oder nicht, hängt ganz von der Situation ab. Wir werden Ihnen nach der Schadensbegutachtung auch diese Frage beantworten. Kfz Gutachter Akram Hasan verfügt über ein breites Netzwerk an erfahrenen Fachanwälten für Verkehrsrecht.
Bei einem nicht verschuldeten Unfall, muss die gegnerische Versicherung die Kosten für einen Ersatzwagen tragen.
Nein. Als Unfallopfer müssen Sie ihre Versicherung nicht informieren. Als Unfallverursacher hingegen schon.
Diese Entscheidung hängt ganz von Ihnen ab. Bei der fiktiven Abrechnung wird Ihnen keine Umsatzsteuer bezahlt. Ebenfalls weigern sich die Versicherungen hier für Verbringungskosten aufzukommen. Sie haben die Wahl, Ihr Fahrzeug reparieren zu lassen oder Bargeld zu nehmen. Das Fahrzeug können Sie auch später reparieren und die Umsatzsteuer beanspruchen.